Koordinierung im Umgang mit Altlasten/Schadstoffen

Koordinierung Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Koordinierung im Umgang mit Altlasten / Schadstoffen (TRGS524)

Koordinierung Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (RAB 30)

Der technische Arbeitsschutz sollte bereits in der Planungsphase Berücksichtigung finden.

Nach VOB Teil C sind besondere Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gesondert zu vergüten und auszuschreiben. Hier kann durch frühzeitiges Ermitteln der Gebäudesubstanz, Gefahrenstoffe und biologische Arbeitsstoffe weitreichende Erkenntnisse für den späteren Bauablauf bringen.

Erkenntnisse können in der Ausschreibungsphase berücksichtig werden, um von Anfang an fachlich geeignete Unternehmen zu finden und um Streitigkeiten durch Mehrkosten zu vermeiden. Hierbei kann ich Sie durch die Sach- und Fachkunde nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6A / TRGS 524 Anlage 2A und als geeigneter Koordinator nach Baustellenverordnung unterstützen.

… Koordinierung der Schadstofferkundigungen
… Unterstützen beim Erstellen der Leistungsverzeichnisse
… Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S Plan) erstellen
… Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe Plan) erstellen
… Vorankündigung stellen bei der zuständigen Behörde
… Unterlage für spätere Instandhaltungsarbeiten erstellen
… Betreuung der Baumaßnahme
… Einweisung der Gewerke = Bilder Umgang mit Schadstoffe und / oder Sicherheit Baustellen

DGUV Infos

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