Schadstoffkoordinierung
Koordinierung im Umgang mit Asbest (TRGS519) und Schadstoffen (TRGS524)
Koordinierung Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (RAB 30)
Der technische Arbeitsschutz sollte bereits in der Planungsphase Berücksichtigung finden.
Nach VOB Teil C sind besondere Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gesondert zu vergüten und auszuschreiben. Hier kann durch frühzeitiges Ermitteln der Gebäudesubstanz, Gefahrenstoffe und biologische Arbeitsstoffe weitreichende Erkenntnisse für den späteren Bauablauf bringen.
Erkenntnisse können in der Ausschreibungsphase berücksichtig werden, um von Anfang an fachlich geeignete Unternehmen zu finden und um Streitigkeiten durch Mehrkosten zu vermeiden. Hierbei kann ich Sie durch die Sach- und Fachkunde nach TRGS519 und DGUV Regel 101-004 Anhang 6A / TRGS 524 Anlage 2A unterstützen. Abgerundet wird dies durch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung.
… Schadstoffstudie zur Risikobeurteilung
… Probenahmeplanung
… Schadstoffkataster erstellen
… Unterstützen bei Leistungsverzeichnissen
… Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S Plan) erstellen
… Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung (SiGe Plan) erstellen
… Vorankündigung stellen bei der zuständigen Behörde
… Unterlage für spätere Instandhaltungsarbeiten erstellen
… Betreuung der Baumaßnahme
… Einweisung der Gewerke