Schadstoffkoordinierung
Koordinierung im Umgang mit Asbest (TRGS519) und Schadstoffen (TRGS524)
Der technische Arbeitsschutz sollte bereits in der Planungsphase Berücksichtigung finden.
Nach VOB Teil C sind besondere Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gesondert zu vergüten und auszuschreiben. Hier kann durch frühzeitiges Ermitteln der Gebäudesubstanz, Gefahrenstoffe und biologische Arbeitsstoffe weitreichende Erkenntnisse für den späteren Bauablauf bringen.
Erkenntnisse können in der Ausschreibungsphase berücksichtig werden, um von Anfang an fachlich geeignete Unternehmen zu finden und um Streitigkeiten durch Mehrkosten zu vermeiden. Hierbei kann ich Sie durch die Sach- und Fachkunde nach TRGS519 und DGUV Regel 101-004 Anhang 6A / TRGS 524 Anlage 2A unterstützen. Abgerundet wird dies durch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung.

DGUV Infos
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